Unfallschaden

Als Kfz-Sachverständige begutachten wir Ihr Fahrzeug und stellen die unfallbedingt eingetretenen Schäden an Ihrem Fahrzeug genau und unabhängig fest. Das Schadengutachten dokumentiert den Unfallschaden und dient der Beweissicherung. Es gibt Auskunft darüber, wie hoch die Kosten für die Instandsetzung und die Wertminderung bzw. die Wiederbeschaffungskosten oder der Restwert sind. Handelt es sich um einen Reparatur- oder einen Totalschaden usw. Das Schadensgutachten kann NICHT als Kostenvoranschlag gesehen werden, sondern die Grundlage für eine seriöse Schadensabwicklung.

Wenn es gekracht hat, stehen WIR an Ihrer Seite!

Als Unfallgeschädigter haben Sie grundsätzlich Anspruch darauf, dass sämtliche im Zusammenhang mit dem Unfallereignis entstehenden Kosten vom Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung erstattet werden.

Sie haben vollumfänglichen Anspruch auf:

  • Erstattung der Abschleppkosten
  • Freie Wahl der Reparaturwerkstatt
  • Schadenfeststellung durch einen Kfz-Sachverständigen
  • Ihre Mobilität während des unfallbedingten Ausfalls Ihres Fahrzeuges
  • Schadenersetz bei Personenschaden
  • Anwaltliche Beratung und Vertretung

Lassen Sie sich von Falschmeldungen mancher Versicherer nicht einschüchtern! Aussagen wie, „Sie müssen unseren Sachverständigen akzeptieren“ oder „Die Reparatur wird nur dann bezahlt, wenn sie zu der von uns genannten Werkstatt fahren“ sind absolut falsch!