Unfallschaden

Fragen und Antworten

Wie soll man sich nach einem Unfall verhalten?

Das Wichtigste nach einem Unfall ist „Ruhe zu bewahren“. Halten Sie einen handlichen Unfallpass im Wagen vor, in diesem Sie im Fall des Falles alle Punkte in knapper Form nachlesen können. Lassen Sie sich nicht durch den Unfallgegner, Polizei, Zeugen oder Versicherungen einschüchtern. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und achten Sie auf Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen

Wozu braucht man überhaupt einen Kfz-Sachverständigen?

Einen Sachverständigen braucht man zur:

  • Schadenfeststellung und Beweissicherung nach einem Verkehrsunfall
  • Gebrauchtwagenbewertung
  • Fahrzeugbewertungen (Wertgutachten)
  • Wertfeststellung für Young- und Oldtimer
Wer bezahlt den Sachverständigen?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Sachverständigengutachtens, da nach Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

Ist es ausreichend, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Gutachter zur Schadenfeststellung beauftragt?

Der Geschädigte sollte immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen bestehen. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, dass auch weitere Ansprüche wie Wertminderung und Nutzungsausfall neben dem reinen Fahrzeugschaden korrekt ermittelt werden.

Wie kann der Geschädigte überhaupt erkennen, einen seriösen qualifizierten Sachverständigen zu beauftragen?

Der Geschädigte sollte darauf achten, dass der Sachverständige Kfz-Meister oder Diplom-Ingenieur ist und eine qualifizierte Ausbildung zum Sachverständigen erfahren hat (z.B. BVSK).
Ist Ihr Fahrzeug in einer Region verunfallt, die nicht in unserem Einzugsgebiet liegt, so sind wir gerne bei der Vermittlung einen seriösen Kollegen zu finden behilflich.

Kann ich nicht einfach einen Kostenvoranschlag in der Werkstatt einholen?

Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verlässt, erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag später keine beweissichernde Funktion. Zumeist fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung. Erst der Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelt. Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt bzw. bei einem auf den ersten Blick sehr erheblichen Schaden können die Reparaturkosten minimal sein. In jedem Fall also fährt der Geschädigte bei Beauftragung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher.

Antoni Autohaus- und Fahrzeugservice GmbH

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